
OIB Richtlinien 2019 veröffentlicht
Die OIB Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik [OIB] nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären. Dies ist für bisherige Ausgaben bereits in allen Bundesländern geschehen.
Im April 2019 wurde die Aktualisierung aller sechs OIB Richtlinien beschlossen und durch Institut veröffentlicht. Nun sind die einzelnen Bundesländer am Zug, die Richtlinien per Verordnung zur Anwendung zu verpflichten. Was schrittweise in den nächsten Monaten passieren wird.
OIB Richtlinie 1 | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
OIB Richtlinie 2 | Brandschutz |
OIB Richtlinie 2.1 | Brandschutz bei Betriebsbauten |
OIB Richtlinie 2.2 | Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks |
OIB Richtlinie 2.3 | Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau > 22 m |
OIB Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
OIB Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit |
OIB Richtlinie 5 | Schallschutz |
OIB Richtlinie 6 | Energieeinsparung und Wärmeschutz |
OIB Richtlinien | Begriffsbestimmungen |
OIB Richtlinien | Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke |
Bitte beachten Sie auch die erläuternden Bemerkungen zu den jeweiligen Richtlinien, in denen wertvolle Informationen zur Interpretation sowie Klarstellung enthalten sind, die Sie direkt auf der OIB Webseite nachlesen können. Ebenfalls hilfreich sind die dort hinterlegten Fassungen mit den markierten Änderungen zu den Vorversionen 2015.